KI-gestützte Korrekturhilfe an Ihrer Schule — geordnet statt im Verborgenen
Lehrkräfte suchen Entlastung bei der Korrektur. Ohne ein freigegebenes Werkzeug landen Klassenarbeiten sonst in privaten KI-Konten — ohne Vertrag, ohne Kontrolle der Schule. Korrevia gibt Ihrer Schule einen geordneten Weg: eine Korrekturhilfe, die Namen vor jedem externen Versand von Schülerarbeiten schwärzt, jede Entscheidung bei der Lehrkraft lässt und die Unterlagen für Ihre Prüfung mitbringt (derzeit als Entwurf).
Verantwortlich ist die Schule — also sollte sie auch das Werkzeug wählen.
Schatten-KI vermeiden
Wer allein vor 28 Arbeiten sitzt, probiert, was da ist. Echte Klassenarbeiten in privaten Chat-Konten sind datenschutzrechtlich nicht vertretbar — auch mit abgedecktem Namen. Ein freigegebenes Werkzeug ist die bessere Antwort als ein Verbot ohne Alternative.
Klare Verantwortung
Für Schülerdaten ist die Schule verantwortlich; über den Einsatz von Software entscheidet die Schulleitung, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt die Schule oder der Schulträger. Korrevia ist für genau diesen Weg gebaut.
Entlastung mit Maßstab
Korrevia bereitet die Korrektur vor — Lesen, Zuordnen, begründete Punktevorschläge — und prüft den Maßstab über die ganze Klasse. Die Entscheidung über jeden Punkt bleibt technisch erzwungen bei der Lehrkraft.
Was mit den Arbeiten geschieht.
Server in Deutschland
- Upload und Speicherung der Scans (Hetzner, Falkenstein; ISO-27001-zertifiziertes Rechenzentrum)
- Lokale Namenserkennung und Schwärzungsvorschläge — ohne externe Dienste
- Freigabe-Pflicht: ohne Freigabe der Lehrkraft kein Versand von Schülerarbeiten
- Namen verschlüsselt gespeichert, Klassenliste optional
Externe KI-Dienste
- Texterkennung, Zuordnung und Punktevorschläge auf Geschwärztem und Pseudonymem; Einlesen von Aufgabenblatt und Lösung
- Anbieter: OpenAI (USA) und Microsoft Azure (EU), per API
- Laut Bedingungen der Anbieter kein Training mit diesen Daten
- Verarbeitungsorte in der Unterauftragsverarbeiter-Liste; welche Grundlage je Anbieter gilt, tragen wir vor der Unterzeichnung in die Unterauftragsverarbeiter-Liste ein
Wichtig für Ihre Einordnung: Die übermittelten Inhalte sind pseudonymisiert, nicht anonymisiert — sie bleiben personenbezogene Daten und werden entsprechend geschützt. Welche Restrisiken bleiben, steht offen auf der Seite Sicherheit & Datenschutz-Architektur; die Rechtslage mit Quellen im Ratgeber KI-gestützte Korrektur und Datenschutz.
Was Ihre Datenschutzbeauftragten bekommen.
Liegt als Entwurf zur Prüfung vor
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Zweck und Verarbeitungsort
- Muster-Information für Eltern bzw. die Schulkonferenz, mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht
- Zulieferung für die Datenschutz-Folgenabschätzung Ihrer Schule
In Vorbereitung
- Bewertung zu Art. 22 DSGVO und menschlicher Aufsicht
- Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung je Verarbeitungsschritt
- Dokumentierte Zuverlässigkeitsprüfung der KI-Unteranbieter nach dem Prüfkatalog der Datenschutzkonferenz
In sechs Schritten zum geordneten Einsatz.
Kennenlernen ohne Schülerdaten
Eine Lehrkraft oder Fachschaft testet den kompletten Ablauf mit selbst geschriebenen Beispielarbeiten — kostenlos, mit persönlicher Begleitung.
Unterlagen prüfen
Ihre Datenschutzbeauftragten erhalten die Entwürfe von AV-Vertrag, TOMs, Unterauftragsverarbeiter-Liste und Muster-Elterninformation und stellen ihre Fragen direkt an uns.
Entscheidung und Vertrag
Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz; den AV-Vertrag schließt die Schule oder der Schulträger — gegebenenfalls nach Landesmuster. Die Rechtsgrundlage klärt die Schule nach Landesrecht.
Folgenabschätzung und Verzeichnis
Die Schule prüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, und nimmt die Verarbeitung in ihr Verzeichnis auf. Unsere Zulieferung mit Datenflüssen, Risiken und Schutzmaßnahmen liegt als Entwurf zur Prüfung vor.
Eltern informieren
Mit der Muster-Elterninformation, angepasst an Ihre Schule — einschließlich des Hinweises auf das Widerspruchsrecht. Eine Arbeit lässt sich jederzeit auch ohne Korrevia korrigieren: Bei einem Widerspruch wird die Arbeit nicht in Korrevia erfasst bzw. gelöscht und herkömmlich korrigiert.
Start mit Pilotgruppe
Konten entstehen per Einladung, Schülerinnen und Schüler brauchen kein Konto. Nach den ersten Klassensätzen werten wir gemeinsam aus, was funktioniert und was nicht.
Was Sie über Korrevia wissen sollten.
Pilotbetrieb
Korrevia ist im Pilotbetrieb. Eigene Zertifizierungen des Unternehmens bestehen noch nicht — wir nennen deshalb nur die Zertifizierung des Rechenzentrums und legen die Architektur offen.
Grenzen der Schwärzung
Die lokale Namenserkennung findet nicht jeden handschriftlichen Namen. Deshalb prüft die Lehrkraft die Schwärzung vor jeder Freigabe; ohne Freigabe verlässt keine Seite den Server — weder einer Arbeit noch von Aufgabenblatt und Lösung.
Notenschlüssel-Vorlagen
Vorlagen für Notenschlüssel gibt es derzeit für Mecklenburg-Vorpommern. Die Notengrenzen stellt die Lehrkraft frei ein, für jedes Land.
Finanziert durch Lizenzen
Kein Tracking, keine Werbung, kein Verkauf von Daten. Preise und Lizenzmodelle für Schulen besprechen wir persönlich; die öffentliche Preisliste folgt.
Fragen von Schulleitungen und Datenschutzbeauftragten.
Wer schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Die Schule oder — je nach Land — die Schulaufsicht oder der Schulträger, nicht die einzelne Lehrkraft. Wir stellen Entwürfe von AV-Vertrag, TOMs und Unterauftragsverarbeiter-Liste zur Prüfung durch Ihre Datenschutzbeauftragten bereit; einzelne Angaben — etwa zu Anbietern und Fristen — ergänzen wir vor der Unterzeichnung. Ein landesspezifisches Muster kann Vorrang haben.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Anwendung, Datenbank, Dateispeicher und lokale Namenserkennung laufen auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland (Falkenstein). Externe KI-Dienste erhalten geschwärzte Kopien und den daraus erkannten Text der Arbeiten (vor Zuordnung und Bewertung pseudonymisiert, bei der Qualitätsprüfung mit Platzhaltern), Bild und Text von Aufgabenblatt und Lösung sowie Erwartungshorizont und Kriterien: die Texterkennung bei Microsoft Azure in der EU (Region West Europe, Niederlande), Lesen, Zuordnen, Qualitätsprüfung, Bewertungsvorschläge und das Einlesen der Bewertungsgrundlage bei OpenAI in den USA. Welcher Dienst was zu welchem Zweck erhält, steht in der Unterauftragsverarbeiter-Liste (derzeit als Entwurf); welche Grundlage je Anbieter gilt, tragen wir vor der Unterzeichnung in die Unterauftragsverarbeiter-Liste ein.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Viel spricht dafür, weil Leistungsdaten überwiegend Minderjähriger mit einer neuen Technologie verarbeitet werden. Ob sie im Einzelfall zwingend ist, prüft Ihre Schule mit ihrer oder ihrem Datenschutzbeauftragten; eine Zulieferung mit Datenflüssen, Risiken und Schutzmaßnahmen liegt als Entwurf zur Prüfung vor.
Müssen Schülerinnen und Schüler ein Konto anlegen?
Nein. Schülerinnen und Schüler brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse und interagieren nicht mit Korrevia. Eine Klassenliste ist optional; Pseudonyme genügen.
Was kostet Korrevia für eine Schule?
Der Pilotzugang ist kostenlos. Preise und Lizenzmodelle für Schulen besprechen wir persönlich; die öffentliche Preisliste veröffentlichen wir auf dieser Website, sobald sie feststeht.
Sprechen wir über Ihre Schule.
Ein Gespräch mit Schulleitung, Fachschaft oder Datenschutzbeauftragten, die Unterlagen zur Prüfung, ein Test ohne Schülerdaten: Schreiben Sie uns, was Sie brauchen.
Oder formlos per E-Mail an kontakt@korrevia.de